Die Landesversammlung ist das höchste beschließende Organ des KFS. Sie setzt sich zusammen aus allen zum Zeitpunkt der Landesversammlung eingeschriebenen Mitgliedern.
Aufgaben der Landesversammlung
Die ordentliche Landesversammlung wird jährlich einberufen und ist für folgende Beschlüsse zuständig:
• Genehmigung des vom KFS-Vorstand vorgelegten Tätigkeitsberichtes und der Jahresabschlussrechnung
• Genehmigung des Tätigkeitsprogramms
• Wahl des KFS-Vorstandes
• Wahl der Rechnungsprüfer
• Änderung der Satzungen (Statut)
• Auflösung des Verbandes
Nächste Landesversammlung: 17. Mai 2025